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Fünf wichtige Gesetze zum Naturschutz

Fünf wichtige Gesetze zum Naturschutz

Die Natur: Ein Ort, um sich wohlzufühlen. Trotz der Freiheit, welche die Natur zu bieten hat, ist sie kein gesetzesfreier Raum. Leider wird der natürliche Lebensraum vieler Tierarten nicht von allen Personen gleichermaßen wertgeschätzt. Um sicherzustellen, dass die Natur trotz zunehmender menschlicher Einflüsse in Deutschland erhalten bleibt, gibt es entsprechende Gesetzestexte. Im Folgenden stellen wir eine zusammengefasste Liste der wichtigsten Gesetze aus dem BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege), der BWildSchV (Verordnung zum Schutz von Wild) und der BArtSchV (Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten) vor. Hierbei handelt es sich nur um einen kleinen Überblick, damit negative Eingriffe in die Natur vermieden werden können.

 

Liste der wichtigsten Gesetze

1. Keine wilden Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nehmen.

Es ist verboten, Tiere aus ihrem natürlichen Lebensraum zu entführen, um sie zu Hause zu halten oder gar zu verkaufen. Anders sieht es natürlich bei offensichtlich verletzten Vögeln aus (mehr Informationen hier im Blog-Beitrag). Die Gesetze in einem solchen Fall sind Ländersache. Im Zweifel ist ein Anruf bei einem Tierarzt oder Tierschutzbund der schnellste und sicherste Weg. Ist die Pflege gut verlaufen, ist das Tier wieder freizulassen bzw. bei der zuständigen Naturschutzbehörde abzugeben.

Selbstverständlich gelten die Gesetze auch für geschützte Pflanzen, denn diese gehören in den Wald und nicht in den Blumenstrauß. Eine Liste aller geschützten Tiere und Pflanzen findet ihr auf diesen Seiten: Pflanzenschutz & Tierschutz.

2. Vogelnester dürfen nicht entfernt werden.

Was tun, wenn sich ein Vogelnest am eigenen Haus befindet? Befindet sich ein Nest an einer Hausfassade, darf dieses nicht einfach entfernt werden, egal zu welcher Jahreszeit. Mauersegler und Schwalben sind insbesondere darauf angewiesen. Das eigenmächtige Entfernen eines Vogelnests kann zur Anzeige gebracht werden. Schließlich besteht Verletzungsgefahr für die Vögel und es dürfte auch hier selbstverständlich sein, dass fahrlässiges Verletzen der Tiere unter Strafe steht.

3. Eingriffe in die Natur sind generell zu vermeiden.

Dieser Punkt ist vor allem für die Landwirtschaft und den Hausbau interessant. Jeder unnötige Eingriff in die Natur sollte vermieden werden. In Fällen unvermeidbarer Eingriffe müssen Kompensationen durch Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Dieser Punkt im Naturschutzgesetz ist auch als „Eingriffsregelung“ bekannt.

4. Ab 1. März keine Hecken oder Bäume ohne Genehmigung beschneiden.

Dieser Punkt (§39, BNatSchG) bezieht sich auf das eigene Grundstück. Um Vögel zu schützen, bedarf es in der Zeit vom 1. März bis 30. September einer schriftlichen Genehmigung, um Schnittarbeiten an Hecken und Bäumen durchzuführen. Der Grund ist klar: Die Brutplätze der Vögel müssen geschützt werden. Kleinere Arbeiten wie „Form- / Pflegebeschnitt“ sind in diesem Zeitraum auch ohne Genehmigung möglich, aber bitte mit offenen Augen und Ohren!

5. Höhlengänge im Winter verboten.

In der Zeit vom 1. April und dem 30. September ist es verboten, Höhlen, Stollen und Erdkeller aufzusuchen, da diese als Winterquartier für Fledermäuse dienen. Damit diese nicht beim Schlafen geweckt werden, ist es wichtig diese im Rahmen des Naturschutzgesetzes zu schützen. Aus diesem Grund sind die Fledermäuse der Segeberger Kalkberghöhle auch nur in diesem Zeitraum für Touristen zu bestaunen.

Besondere Regelungen für bestimmte Vogelarten

Manche Vogelarten bedürfen außerordentlichen Schutz durch Gesetze, da sie entweder bedroht sind oder in Gefangenschaft gefährlich werden können. So ist es z.B. unerlässlich, für die Haltung eines Falken oder Greifen einen Falknerjagdschein zu besitzen. Weiterhin sind die anmutigen Tiere zu kennzeichnen bzw. zu beringen. Ausgabestellen für die Kennzeichen sind der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. sowie der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands.

Foto: © pixel2013 auf Pixabay

6 Comments

  • Seit dem 16,06,2018 werden im Raum Helmbrechts
    die Hecken und Sträucher geschnitten.Eine
    Fogelnest/Fogelschutzverordnung die im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurder
    stört hier niemanden.Wo kann ich eine Anfrage diesbezüglich stellen.

    • Hallo Bole,

      wende dich in einem solchen Fall am besten direkt an die Gemeinde (möglicherweise gibt es eine Genehmigung für die Schnittarbeite) oder den örtlichen Naturschutz.

      Beste Grüße aus der Redaktion!

  • Seit dem 16,06,2018 werden im Raum Helmbrechts
    die Hecken und Sträucher geschnitten.Eine
    Fogelnest/Fogelschutzverordnung die im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurder
    stört hier niemanden.Wo kann ich eine Anfrage diesbezüglich stellen.

    • Hallo Bole,

      wende dich in einem solchen Fall am besten direkt an die Gemeinde (möglicherweise gibt es eine Genehmigung für die Schnittarbeite) oder den örtlichen Naturschutz.

      Beste Grüße aus der Redaktion!

  • Guten Tag,

    dieses Jahr findet wieder (2021 das erste Mal) das von Naturschützer und Anwohner sehr umstrittene Technofestival an der grossen Blies in Ludwigshafen/Rh. statt. Dies von 12:00 h bis 24:00 h.
    Dieses Jahr erwartet der Veranstalter bis zu 3000 Besucher.
    Es wurden zwar gewisse Auflagen gemacht was z.B. die Müllentsorgung betrifft. Trotzdem bestehen daran etliche Zweifel ob nicht doch in diesem Schutzgebiet viel Müll in der Natur sowie vor allem im direkt angrenzden Blies-Weiher landet. Weil sich nicht jeder Besucher an die Vorschriften hält.
    Zudem sehen wir Naturschützer bei solch grossen Besucherzahlen ein Problem mit der „Wildpinklerei“.
    Einmal auch abgesehen vom 12-stündigen Non-Stop-Lärm.

    Die grosse Blies ist ein geschützter Landschaftsteil sowie ein Schutzgebiet für Wildvögel.

    Wir Naturschützer verstehen einfach nicht, dass eine solche Großveranstaltung überhaupt in einem geschützten Landschaftsteil stattfinden darf.
    Eigentlich bräuchten wir dann auch keine Naturschutzgesetze/gebiete mehr.

    Herzliche Grüsse
    Gabriele Böhler

  • Guten Tag,

    dieses Jahr findet wieder (2021 das erste Mal) das von Naturschützer und Anwohner sehr umstrittene Technofestival an der grossen Blies in Ludwigshafen/Rh. statt. Dies von 12:00 h bis 24:00 h.
    Dieses Jahr erwartet der Veranstalter bis zu 3000 Besucher.
    Es wurden zwar gewisse Auflagen gemacht was z.B. die Müllentsorgung betrifft. Trotzdem bestehen daran etliche Zweifel ob nicht doch in diesem Schutzgebiet viel Müll in der Natur sowie vor allem im direkt angrenzden Blies-Weiher landet. Weil sich nicht jeder Besucher an die Vorschriften hält.
    Zudem sehen wir Naturschützer bei solch grossen Besucherzahlen ein Problem mit der „Wildpinklerei“.
    Einmal auch abgesehen vom 12-stündigen Non-Stop-Lärm.

    Die grosse Blies ist ein geschützter Landschaftsteil sowie ein Schutzgebiet für Wildvögel.

    Wir Naturschützer verstehen einfach nicht, dass eine solche Großveranstaltung überhaupt in einem geschützten Landschaftsteil stattfinden darf.
    Eigentlich bräuchten wir dann auch keine Naturschutzgesetze/gebiete mehr.

    Herzliche Grüsse
    Gabriele Böhler

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